Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Update Jugendschutzrecht 2022

Foto: verloka – stock.adobe.com

Von Brüssel über Berlin bis Düsseldorf – die vergangenen beiden Jahre prägten auf allen Ebenen rege Aktivitäten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Am 1. Mai 2022 ist das erste nordrhein-westfälische Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Fachkräfte unterschiedlicher Träger haben begonnen, in Netzwerken, Schutz- und Rechtekonzepten sowie der Vorbereitung von Qualitätsentwicklungsverfahren gemeinsam an ihren Strukturen zu arbeiten.

Diese Aufgaben bedürfen auch eines souveränen Umgangs mit Schnittstellen zwischen pädagogischer Prävention und ordnungsrechtlicher Intervention. Deren Grundlage wurde durch die Reform des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 insbesondere für den Schutz vor digitaler Gewalt maßgeblich erweitert. Die europäischen Entwürfe für einen „Digital Services Act (DSA)“ und eine „Verordnung zum Erkennen und Melden von Darstellungen des Sexuellen Missbrauchs (Chatkontrollgesetz)“ versprechen zusätzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalttaten im Netz.

Was beinhaltet die neue europäische Anbietendenverantwortung? Wie verhält sie sich zu den jugendschutzrechtlichen Vorsorgemaßnahmen? Wie lassen sich digitale Kinderrechte in die Erstellung eines Schutzkonzeptes einbetten? Und wie kann ein ergänzendes Ineinandergreifen der Regelungsebenen gewährleistet werden? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das „Update Jugendschutzrecht 2022“. Zur Teilnahme an diesem dreistündigen Online-Seminar laden wir Sie sehr herzlich ein!

Inhalte

Wesentliche rechtliche Änderungen
– des Landeskinderschutzgesetzes (NRW)
– des Jugendschutzgesetzes (Bund)
– des „DSA“ und „Chatkontrollgesetzes“ (EU)

Zielgruppe der Fortbildung

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Referent*innen AJS NRW

Britta Schülke, Dinah Huerkamp
Eleni Kalaitzi, Jelena Wachowski
Matthias Felling (Moderation)

Termin

20. Oktober 2022, 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Kostenbeitrag

30,- Euro

Technische Voraussetzungen

Das Online-Seminar wird mittels ZOOM angeboten. Für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Internetzugang und Tonausgabe erforderlich. Der Zugangslink wird vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.

Teilnehmer*innenzahl

Die Zahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt.

Anmeldung

Die Anmeldung ist bis 17. Oktober 2022 via Online-Anmeldeformular auf www.ajs.nrw möglich.

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Eleni Kalaitzi, Tel: 0221.921392-28
eleni.kalaitzi@ajs.nrw oder
Jelena Wachowski, Tel: 0221.921392-22
jelena.wachowski@ajs.nrw

Ausschreibungstext als PDF

Die Ausschreibung “Update Jugendschutzrecht 2022” finden Sie hier.

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