Vom Tanzlokal in die Cyberwelt – 8. Fachkonferenz Jugendschutzrecht
Neue Gefahren für unsere Kinder – muss das Jugendschutzgesetz verjüngt werden?
Neue Produkte, neue technische Möglichkeiten, neue Kommunikationswege – Gesellschaft und Konsumlandschaft sind im Wandel. Gesetzliche Normen und Jugendschutzvorschriften werden jedoch nur vereinzelt aktualisiert. Vieles, was unsere Kinder und Jugendlichen heute bewegt, interessiert, verführt und gefährdet, ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Fachkonferenz gibt einen Überblick zur aktuellen Rechtslage. Thematisiert werden zudem die neuen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche. Welche Jugendschutzfragen sind in der Praxis wirklich relevant? Dies wird an vier Thementischen behandelt und anschließend mit Vertreter/-innen der Jugendministerien des Landes NRW und des Bundes diskutiert.
Programm
9:30 Anmeldung und Stehkaffee
10:00 Begrüßung / Einführung
10:30 Zigarette war gestern, E-Shisha ist heute – zur Änderung des § 10 JuSchG
Referentin: Anja Puneßen, AJS
11:15 Grob anstößig: Werbung für Prostitution – verboten oder nicht?
Referentin: Doris VorloeperHeinz, AJS
12:00 Mittagspause
13:00 Open Space / moderierte Thementische zu aktuellen Jugendschutzfragen
1: Neue Spiele
2: Neue Konsumlandschaft
3: Neue (soziale) Medienwelt
4: Neue Eltern
14:45 Kaffeepause
15:00 Blick nach vorn: Praktische Antworten und gesetzlicher Handlungsbedarf
Anke Mützenich, MFKJKS NRW
Thomas Salzmann, BMFSFJ
Sebastian Gutknecht, AJS
16:00 Ende der Fachkonferenz
Veranstaltungsort: Reinoldinum, Schwanenwall 34, 44135 Dortmund
Anfahrt: http://www.evkirchedortmund.de/bildungundbegegnung/reinoldinum/anfahrt/
Teilnahmegebühr inklusive Verpflegung: 40,– €
Veranstaltungsdetails
- 15.11.2016
- 10:00 - 16:00
- Reinoldinum
Schwanenwall 34
Dortmund - Kosten: 40,- €
- AGB für Veranstaltungen der AJS
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