Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Vom Tanzlokal in die Cyberwelt – 8. Fachkonferenz Jugendschutzrecht

Neue Gefahren für unsere Kinder – muss das Jugendschutzgesetz verjüngt werden?

Neue Produkte, neue technische Möglichkeiten, neue Kommunikations­wege – Gesellschaft und Konsumlandschaft sind im Wandel. Gesetzliche Normen und Jugendschutzvorschriften werden jedoch nur vereinzelt aktualisiert. Vieles, was unsere Kinder und Jugendlichen heute bewegt, interessiert, verführt und gefährdet, ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Fachkonferenz gibt einen Überblick zur aktuellen Rechtslage. Thema­tisiert werden zudem die neuen Herausforderungen für Kinder und Jugend­liche. Welche Jugendschutzfragen sind in der Praxis wirklich relevant? Dies wird an vier Thementischen behandelt und anschließend mit Vertreter/-­innen der Jugendministerien des Landes NRW und des Bundes diskutiert.

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Programm

9:30 Anmeldung und Stehkaffee

10:00 Begrüßung / Einführung

10:30 Zigarette war gestern, E-Shisha ist heute – zur Änderung des § 10 JuSchG
Referentin: Anja Puneßen, AJS

11:15 Grob anstößig: Werbung für Prostitution – verboten oder nicht?
Referentin: Doris Vorloeper­Heinz, AJS

12:00 Mittagspause

13:00 Open Space / moderierte Thementische zu aktuellen Jugendschutzfragen
1: Neue Spiele
2: Neue Konsumlandschaft
3: Neue (soziale) Medienwelt
4: Neue Eltern

14:45 Kaffeepause

15:00 Blick nach vorn: Praktische Antworten und gesetzlicher Handlungsbedarf
Anke Mützenich, MFKJKS NRW
Thomas Salzmann, BMFSFJ
Sebastian Gutknecht, AJS

16:00 Ende der Fachkonferenz

Veranstaltungsort: Reinoldinum, Schwanenwall 34, 44135 Dortmund
Anfahrt: http://www.ev­kirche­dortmund.de/bildung­und­begegnung/reinoldinum/anfahrt/

Teilnahmegebühr inklusive Verpflegung: 40,– €