Eingetragener Verein
Das satzungsmäßige Ziel der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. (Köln) ist die Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW.
Die AJS wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW gegründet – mit Unterstützung der damaligen Obersten Landesjugendbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Zur Erfüllung der Aufgaben erhält die AJS eine Institutionelle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW über die Oberste Landesjugendbehörde, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
Satzung
AJS-Satzung als PDF zum Download
Vorstand der AJS
Der geschäftsführende Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der AJS-Satzung aus der oder dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Vorsitzender:
Roland Mecklenburg
Einzelmitglied
Stellvertretende Vorsitzende:
Ute Fischer
Der Paritätische NRW
Torsten Otting
LJW Arbeiterwohlfahrt NRW
Fachverband OKJA JW-AWO NRW
Beisitzende:
Der erweiterte Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 2 der AJS-Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu fünf Beisitzenden.
Stefan Ewers
LAG Jugendsozialarbeit NRW
Prof.in Dr.in Heike Wiemert
Kath. LAG Kinder- und Jugendschutz NRW
Udo Bußmann
Einzelmitglied
Björn Kraus-Franz
Landesjugendring NRW
Kooptiert in den Vorstand:
Vertreter/in des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Vertreter/in des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen