Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 28.02.2024

Teilhabe: Jugendliche mit Behinderung

Ein Konzert oder einen Kurs besuchen, mit anderen im Jugendtreff abhängen – wenn es um die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderung geht, spielt auch die Freizeit und der Austausch mit Gleichaltrigen eine Rolle. Das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz fordert, dass die Jugendarbeit diese Gruppe in ihrem Angebot stärker berücksichtigt. Wie das in Hessen aktuell gelingt und besser gelingen kann, hat nun ein Forschungsteam der Frankfurt University of Applied Sciences untersucht. Der Fokus im Projekt „Jugendliche mit Behinderung: Teilhabe an Freizeit ermöglichen!“ lag auf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Finanziert wurde das Projekt vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

„Teilhabe gelingt in unserer Studie deswegen besonders dann, wenn die Jugendarbeit zum einen mit der Eingliederungshilfe kooperiert und zum anderen auch sozialraumorientiert zum Beispiel mit der Schulsozialarbeit zusammenarbeitet“, so Studienleiterin Prof. Dr. Bettina Bretländer, Professorin für Behinderung und Inklusion an der Frankfurt UAS. Um zu verstehen, wie die inklusive Jugendarbeit konkret gestaltet werden könnte, sehen die Forschenden aber weiteren Forschungsbedarf. Die Veröffentlichung der detaillierten Studienergebnisse ist für März 2024 vorgesehen.

Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences