Rechte- und Schutzkonzept
Praxistipps für die Jugendförderung
Was gehört in ein gutes Rechte- und Schutzkonzept? Welche Formen von Gewalt sollte ich im Blick haben? Und auf welcher Grundlage kann ich beurteilen, ob ein Schutzkonzept gelungen ist?
Für pädagogische Fachkräfte und Mitarbeitende in Jugendämtern tun sich viele Fragen auf, wenn es darum geht, das neue Landeskinderschutzgesetz umzusetzen.
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben gemeinsam mit der AJS NRW Praxistipps für Rechte- und Schutzkonzepte veröffentlicht. Diese richten sich an Fachkräfte und Personen aus der Jugendförderung, die sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt auseinandersetzen.
Die Praxistipps formulieren verständlich den gesetzlichen Auftrag an die Jugendförderung. Mitarbeitende in der Planungs- und Steuerungsebene im Jugendamt sollen so handlungssicher werden bei der Beratung und Bewertung von Trägern der Jugendarbeit.
Die Beteiligung junger Menschen an der Rechte- und Schutzkonzeptentwicklung wird in der 2. Auflage der Praxistipps (Dezember 2023) gestärkt.
Weitere Informationen zum Thema
Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw): Die PsG.nrw bietet auch eine umfangreiche Themenseite zu Rechte- und Schutzkonzepten und eine taskcard-Pinnwand mit Materialien
LVR-Landesjugendamt: Arbeitshilfe zur Gestaltung von Sexualkultur in Organisationen. Köln 2021
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung NRW: Faktoren gelingender Partizipation im Kinderschutz. Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Schutzkonzepten (2023)
AJS NRW und LVR-Landesjugendamt: Leitfaden Schwimmen mit Kindern und Jugendlichen in der Jugendverbandsarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2020