Kinder- und Jugendschutz für NRW

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AJS-News / Aktuelles/ 20.12.2021

Neues AJS-Merkblatt zu Kinderinfluencer*innen

Influencer*innen bei YouTube, Instagram, TikTok und Co. verfügen durch ihre reichweitenstarken Kanäle und ertragreichen Werbevertäge mitunter über hohe Einkommen.

Das Geschäftsmodell hat sich auch von und für jüngere Zielgruppen etabliert: Kinder stehen als Kinderinfluencer*innen vor der Kamera ihrer Eltern oder agieren mit ihnen gemeinsam.
Aus rechtlicher Sicht stellen sich einige Fragen: Handelt es sich hierbei um eine Beschäftigung – sprich Arbeit? Und wenn ja: Ist diese erlaubt und was gibt es dabei rechtlich zu beachten? Wie können Erziehungsverantwortliche sicherstellen, dass trotz hoher Reichweiten, Eingriffen in die Privatsphäre und damit möglichen digitalen Übergriffen ein gesundes Aufwachsen gelingt?

Hier können Sie das Merkblatt der AJS zum Thema Kinderinfluencer*innen kostenfrei herunterladen.

Foto: (c) Myst / stock.adobe.com