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AJS-News / Gewalt / Jugendschutzrecht/ 01.06.2017

Neues AJS-Merkblatt „Notwehrrecht“

Das Merkblatt gibt einen Überblick zum Notwehrrecht in Gefahrensituationen. Wo verläuft die Grenze, wenn sich ein Verteidigender/eine Verteidigende zur Wehr setzt?

Ab wann wird er/sie selbst zum Täter? Damit das Notwehrrecht greifen kann, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Wissenswert, wie und wann ich mich rechtssicher verteidige!