Neue Kinderschutzprofessur in Düsseldorf
Der Standort für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen steht fest: Die Entscheidung ist auf die Hochschule Düsseldorf gefallen. Vorangegangen war ein Interessenbekundungsverfahren mit zwei Verfahrensstufen, bei dem ein Begutachtungsgremium mit externen Expertinnen mitwirkte. Kriterien zur Bewertung waren zum Beispiel die sozialpädagogische Expertise, Lehrkonzepte, die interdisziplinäre Ausrichtung, die Forschungsperspektive sowie Transfer und Nachwuchsförderung.
Die Hochschule Düsseldorf hat dabei mit ihrem Gesamtkonzept überzeugt, Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Austausch in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte zu stärken, den Austausch über Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen anzustoßen und den fachöffentlichen und anwendungsbezogenen Transfer in die Fachpraxis und die Breite der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Präsidentin der Hochschule, Prof. Dr. Edeltraud Vomberg, sagte hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass die Entscheidung für unsere Hochschule ausgefallen ist. An unserem Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften haben wir mit den Studiengängen ‚Sozialarbeit / Sozialpädagogik‘ und ‚Kindheitspädagogik und Familienbildung‘ bereits seit langem eine ausgewiesene Expertise in diesem Bereich. Aus diesem Grund passt die Kinderschutzprofessur perfekt zu uns.“ Die Professur soll möglichst schnell starten. Die Hochschule Düsseldorf wird die weitere Ausgestaltung und das Berufungsverfahren für die personelle Besetzung vornehmen. Die neue Professur wird auch Promotionen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte ermöglichen.
Quelle: Land Nordrhein-Westfallen