Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 05.10.2023

Neue Kindergrundsicherung übersieht Careleaver*innen

Am 27. September 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur neuen Kindergrundsicherung (Fragen & Antworten zum Entwurf) beschlossen. Nun kritisieren Wissenschaftler*innen des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim gemeinsam mit weiteren Expert*innen den Entwurf, weil er die Lebenssituation von jungen Menschen, die in Wohngruppen, Heimen oder Pflegefamilien aufgewachsen, nicht berücksichtige. Nach dem Auszug geraten viele dieser Careleaver*innen in existentielle Notlagen.

Zwar sind Kinder im Gesetzesentwurf selbst anspruchsberechtigt, vorausgesetzt jedoch, dass der junge Mensch entweder Vollwaise ist oder der Aufenthalt der leiblichen Eltern unbekannt ist. Dies ginge an der Lebensrealität von Careleaver*innen vorbei, wo oft aus gutem Grund kein Kontakt zu den Eltern besteht. Zusammen mit allen Erziehungshilfeverbänden fordern Expert*innen daher Ausnahmeregelungen für Careleaver*innen, die ihnen einen elternunabhängigen Zugang zu den Leistungen gewähren.

Quelle: Stiftung Universität Hildesheim