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Jugendschutzrecht / Medien/ 08.05.2018

KJM: Neuer Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind sich einig: Die Nintendo Europe GmbH hat ein wichtiges Zeichen für den Jugendmedienschutz gesetzt. Das Jugendschutzsystem der Spielekonsole „Nintendo Switch“ und die Altersbeschränkungen des Nintendo Account Systems eignen sich als Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Pressemitteilung der KJM vom 3.5.2018