KJHSRG-Referentenentwurf veröffentlicht – JuSchG Änderung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 23. März den Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Damit liegt erstmals ein konkreter Vorschlag vor, der die geplanten Veränderungen und künftigen Schwerpunkte erkennen lässt. Neben der Strukturreform der Kinder und Jugendhilfe soll auch das Jugendschutzgesetz geändert werden: Das begleitete Trinken soll abgeschafft werden. Mit der Änderung des Jugendschutzgesetzes ( Referentenentwurf Artikel 7) entfällt die bisherige Ausnahme des „begleiteten Trinkens“. Damit dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein sowie entsprechende Mischgetränke künftig auch nicht mehr im Beisein einer personensorgeberechtigten Person an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben oder deren Verzehr gestattet werden. Die Ausnahmeregel des § 9 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen. Verbände können nur noch bis zum 16.04.2026 Stellung zum Entwurf nehmen.
