Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 17.04.2024

Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Covid-Infektion in der Schule

Die Eltern eines Mädchens aus Willich hatten der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen. Ihre damals elfjährige Tochter habe sich im April 2021 in der Schule nur mit dem Corona-Virus infizieren können, weil eine offenbar erkrankte Klassenkameradin – trotz angeblich sichtbarer Symptome – von der Schulleitung nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden war. In Folge der Ansteckung waren nicht nur die elfjährige Tochter, sondern auch der ältere Bruder und die Eltern mit dem Covid-19-Virus infiziert worden. Verantwortlich dafür ist nach Auffassung der klagenden Eltern allein die Nachlässigkeit der Schule. Sie hatten für die beiden Kinder jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld und 7.000 Euro für die Mutter und 6.000 Euro für den Vater gefordert.

Das Landgericht Düsseldorf entschied am 10.April 2024, dass das Land NRW der Familie kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land NRW hatte Versäumnisse der Schule oder Fehler der Lehrer bestritten. Zum einen sei damals die Klassenkameradin nach einem positiven Covid-19-Test sofort nach Hause geschickt worden. Außerdem sei völlig unklar, ob diese Schülerin damals die Tochter der klagenden Eltern infiziert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können es in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten.

Quelle: WDR