Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Die Rechtsabteilung der AJS

Wir, die Rechtsabteilung der AJS NRW e.V., beraten Sie nicht nur rechtlich zu allen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, sondern verstehen uns auch als „Übersetzungsbüro“, das Ihnen die oftmals sperrigen Begrifflichkeiten der Rechts- und Verwaltungssprache alltagsnah zu vermitteln versucht. FAQ Jugendschutzrecht. Hierbei sehen wir uns dem interdisziplinären Gedanken verpflichtet: Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen erarbeiten wir Lösungen, die rechtliche und pädagogische Perspektiven auf Alltagsfragen von Fachkräften und Eltern verbinden.

Wir begleiten den kinder- und jugendschutzrechtlichen Diskurs durch regelmäßige Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen und schulen auch regelmäßig zu unterschiedlichen kinder- und jugendschutzrechtlichen Themen Links und Literatur. Im Rahmen unserer Kapazitäten kommen wir auch gern in Ihre Organisation und bilden Sie dort weiter.

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, für Sie und Euch ansprechbar zu sein – per Telefon, E-Mail oder nach einem unserer Fachvorträge. Oft ist es ein nur kurzer Griff zum Telefonhörer und eine Sorge oder Frage findet seine Lösung. Kontaktieren Sie uns also gern!

Kinder- und jugendschutzrechtlich relevante Gesetze

Mit dem Begriff Jugendschutz werden heute eine Vielzahl rechtlicher, erzieherischer und weiterer Regelungen und Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen sollen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Jugendschutzrechtliche Bestimmungen finden sich in einer Vielzahl geltender Rechtsvorschriften.

Jugendschutzgesetz (JuschG)

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JmStV)

Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendhilferecht (SGB VIII)

Landeskinderschutzgesetz

NRW-Zuständigkeitsverordnung

Arbeitshilfen und Runderlasse