Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter
News-Übersicht
FAQ-Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 25.06.2015

Wer darf Alkohol trinken?

Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich an unter 16jährige nicht abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Einzige Ausnahme: Bier, Wein, Sekt u.ä. (ohne Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke, siehe unten) darf an 14 bis einschließlich 15jährige abgegeben und ihnen der Konsum erlaubt werden, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Getränke und Lebensmittel mit Branntwein dürfen überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch ist ihnen der Konsum nicht erlaubt. Das gilt auch für Mixgetränke, die Branntwein enthalten – auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher als bei Bier und Wein liegt (Ausnahme: unter 0,5 Volumenprozent).