Was bedeutet „Öffentlichkeit“ nach dem Jugendschutzgesetz?
Viele Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten „nur“ für die Öffentlichkeit. Immer wieder kommt es zu Fragen, was unter „Öffentlichkeit“ zu verstehen sei. Kurz gesagt, mit Öffentlichkeit sind alle Orte gemeint, die jedem ohne weiteres zugänglich sind.