Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht/ 18.03.2015

Wie lange darf mein Kind abends ausgehen?

Es gibt kein generelles zeitliches Ausgehverbot oder etwas ähnliches nach dem Jugendschutzgesetz. Dem Kind oder Jugendlichen darf aber an ganz bestimmten Orten (in Gaststätten, auf Discos, im Kino etc.) der Aufenthalt nur nach dem im Jugendschutzgesetz vorgesehenen Altersgrenzen und Zeitbeschränkungen gestattet werden (siehe die folgenden Fragen).