Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht/ 25.06.2015

Dürfen sich Kinder und Jugendliche auf einem Musikkonzert aufhalten?

Für klassische Konzerte und Opernaufführungen gelten nicht die Anwesenheitsverbote für Tanzveranstaltungen. Bei Pop-Konzerten sollte jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob hier auch getanzt wird bzw. ob dies vorgesehen ist. Grundsätzlich sollte man als Eltern hier eher die Maßstäbe anlegen, die auch für Discobesuche gelten. Dann gelten wiederum die entsprechenden Alters- und Zeitgrenzen (siehe oben).