Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht / Medien/ 25.06.2015

Ab welchem Alter darf man in ein Internet-Café gehen oder an einer LAN-Party teilnehmen? Welche Computerspiele dürfen dort gespielt werden?

Ist das Internet-Café tatsächlich ein “Café” und als Gaststätte konzessioniert, so darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt grundsätzlich nicht gestattet werden (über Ausnahmen siehe Abschnitt Aufenthalt in Gaststätten). Die Aufsicht muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keine indizierten oder sonstwie jugendgefährdenden Angebote ansehen oder herunterladen.
In Internet-Cafés und öffentlichen LAN-Partys dürfen nur solche Computerspiele gespielt werden, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.

Demgegenüber verbietet das Jugendschutzgesetz ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche sich in Spielhallen aufhalten dürfen.