Glücksspielelemente in die Kriterien der USK zur Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufgenommen
“Die für Altersfreigaben bei Computerspielen zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre Leitlinien so geändert, dass nun auch Glücksspielelemente bei den Alterseinstufungen offiziell berücksichtigt werden.
Bei den geänderten Regeln geht es nicht um echtes Geld, sondern um simuliertes Glücksspiel mit Ingame-Geld. Nach Angaben der USK sind Ingame-Käufe in Verbindung mit zufallsgenerierten Spielvorteilen (Lootboxen) aus rechtlichen Gründen auch weiterhin kein Teil der Alterseinstufung. Derartige “interaktionsbezogenen Komponenten” würden jedoch in Form von “Zusatzinformationen und Deskriptoren berücksichtigt”.