Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet
Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.
Zur Reform gehört u.a. die Stärkung kommunaler Strukturen und das Abschaffen des sogenannten „begleiteten Trinken“. Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein. Mehr zu den Änderungen finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
