„Gesetz gegen digitale Gewalt“ und „Digitale-Dienste-Gesetz“
Die Justizministerkonferenz hat den Bundesminister der Justiz um Prüfung gebeten, inwiefern das von ihm geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt“ eine Regelung vorsehen kann, die die Sperrung eines Nutzer-Accounts bei besonders schwerwiegenden Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht bereits bei erstmaliger Rechtsverletzung ermöglicht. In einem im April vorgelegten Eckpunktepapier war bisher ein Anspruch auf richterlich angeordnete Sperrung von Accounts nur bei wiederholten Rechtsverletzungen vorgesehen. Zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt vgl. auch KJuG 3/2023, S. 131.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat jüngst den Entwurf für ein „Digitale-Dienste-Gesetz“ vorgelegt, das den nationalen Rechtsrahmen auf die Vorgaben des europäischen Digital-Services-Act ausrichten und anpassen soll und auch die Bekämpfung von Hass im Netz zum Gegenstand hat.
Quelle: Bundesministerium der Justiz