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Aktuelles / Jugendschutzrecht / Medien/ 30.08.2016

Gerichtsurteil: Vater muss WhatsApp auf Handy der Tochter entfernen

Nachdem einem Vater bekannt wurde, dass seine minderjährigen Töchter über einen längeren Zeitraum Opfer von sexueller Belästigung im Messenger-Dienst WhatsApp waren, muss er dies künftig zu verhindern suchen. Hierzu gehört unter anderem, WhatsApp und vergleichbare Programme von den Smartphones der Töchter zu entfernen. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 22. Juli 2016 hervor (Az.: F 361/16 EASO). Auch muss er mit den Minderjährigen monatlich ein Gespräch über die Nutzung führen und die Smartphones alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind und ob es darauf Ungereimtheiten gibt.

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