Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 23.07.2024

Forderung nach Verbot der Partydroge Lachgas

Lachgas kann in Kartuschen und Luftballons zum Inhalieren wie Süßigkeiten in Kiosken gekauft werden. Es gibt sogar Dienstleister, die es auf Bestellung vorbeibringen und Warenautomaten für die Rundumversorgung. Die Wirkung von Lachgas dauert teilweise nur wenige Sekunden – im Gegensatz zu den Nebenwirkungen, die den Körper massiv schädigen können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird nun tätig und will den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten. Eine gesetzliche Lachgasregelung wurde von der NRW-Landesregierung im Grundsatz bereits im Mai unterstützt. Der Entschluss des Bundesrates hatte die Bundesregierung aufgefordert, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Kinder und Jugendliche, einzuschränken. Nun soll das Gesetz zu sogenannten psychoaktiven Stoffen geändert werden. Geplant sei, künftig Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz von Lachgas zu verbieten. Weil Lachgas aber auch andere Verwendungen findet – unter anderem als Narkosemittel in Zahnarztpraxen oder in Sprühsahne – soll es Ausnahmen geben. Nach der Sommerpause soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden, es könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

 Quelle: WDR