Kinder- und Jugendschutz für NRW

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AJS-News / Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 08.08.2014

E-Zigaretten & E-Shishas: Viel Rauch um Nichts?

Die rechtliche Bewertung von E-Zigaretten und E-Shishas ist umstritten, was zu vermehrten Anfragen von Gewerbetreibenden, aber auch Jugendschutzfachkräften und Mitarbeitern von Ordnungsbehörden bei der AJS führt. Sie möchten wissen, ob diese Produkte unter § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) oder unter die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) fallen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass der Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten derzeit nach dem geltenden Nichtraucherschutzgesetz NRW nicht verboten ist. Dinah Huerkamp (AJS) hat dieses Urteil in einem Artikel in der Zeitschrift „Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis“ (KJug), Heft 3/2014 erläutert und auf seine Bedeutung für die jugendschutzrechtliche Einrodnung von E-Shishas und E-Zigaretten untersucht.

Direkt zum Artikel in KJug 3/2014