Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 11.03.2025

Digitaler Jugendschutz auf Tiktok: Neue Funktion

Tiktok räumt Eltern und Erziehungsberechtigten zusätzliche Möglichkeiten ein, die Nutzung der Video-App durch ihre Kinder individuell einzuschränken. Das neue Feature mit dem Namen „Auszeit“ setzt voraus, dass die Beteiligten sich darauf verständigt haben, dass die App-Nutzung des Kindes durch den „begleiteten Modus“ reglementiert wird, den Tiktok als Jugendschutz-Funktion bereits vor fünf Jahren eingeführt hat. Bislang konnte man nur eine maximale Nutzungszeit von 40, 60, 90 oder 120 Minuten pro Tag festlegen. Mit dem neuen Feature „Auszeit“ können die Familien flexibel festlegen, wann ihre Teenager Pausen einlegen sollten. So könnten Eltern beispielsweise festlegen, dass ihre Teens unter der Woche nur 30 Minuten auf Tiktok verbringen dürfen, am Wochenende jedoch etwas länger. Die neuen Jugendschutzmaßnahmen von Tiktok sollen auch verhindern, dass Kinder und Jugendliche online sind, um Tiktok-Videos zu schauen. Dazu übernimmt eine neue Einschlafhilfe namens „Wind Down“ um 22 Uhr den gesamten Bildschirm und ermutigt die Teenager dazu, den Abend abzuschließen und ihre Aufmerksamkeit auf den Schlaf zu lenken.

Die neuen Jugendschutzregeln gelten von Dienstag an und werden schrittweise im Netz ausgerollt.

Tiktok stand in der Vergangenheit immer wieder wegen seiner Wirkung auf Kinder und Jugendliche in der Kritik. Die Europäische Kommission hatte im Februar 2024 ein Verfahren gegen die Online-Plattform eröffnet. Dabei soll geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz und bei der Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt.

 Quelle: Tagesspiegel