Debatte im NRW Landtag: Altersgrenzen für die Nutzung von Social Media
Im nordrhein-westfälischen Landtag wird derzeit über die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke diskutiert. Zwei Anträge liegen dazu vor: einer von der SPD-Fraktion sowie ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beide Initiativen zielen insbesondere darauf ab, die Betreiber sozialer Medien stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Beide Vorschläge sprechen sich für eine Altersgrenze von 14 Jahren aus. Zwischen 14 und 16 Jahren soll es weiterhin einen Sicherheitsmodus ohne sucht- und nutzungsverstärkende Designmechanismen geben. Erst ab 16 Jahren soll dann die Vollversion genutzt werden. Zwar setzen Plattformbetreiber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel ein Mindestalter von 13 Jahren voraus – faktisch findet jedoch keine wirksame Alterskontrolle statt. Daher fordern beide Anträge eine unabhängige, wirksame Altersverifikation. Der Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt zudem einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel der Regulierung und der weiteren Förderung von Medienkompetenz.
Beide Anträge fordern zudem eine Umsetzung auf Bundes- und EU-Ebene und berufen sich dabei auf die Umsetzung des Digital Services Act (DSA).
