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Aktuelles/ 10.08.2023

Neue Regelungen für erhitzte Tabakerzeugnisse: Aromen-Verbot und Warnhinweise

Das Tabakerzeugnisgesetz wurde zum 22.6.2023 verändert: Jetzt müssen auch die Verpackungen von Tabakerhitzern sogenannte Text-Bild-Warnhinweise tragen.

Auch das bei herkömmlichen Tabakprodukten bereits bestehende Verbot von Aromen und Aromastoffen wird jetzt auf Tabakerhitzer angewendet. „Aromen und Aromastoffe erhöhen die Attraktivität der Produkte und kaschieren die Gefahren des Tabakkonsums. Das wollen wir nicht mehr. Was krank macht, soll nicht nach Obstsalat oder Fruchtbonbon schmecken,“ sagt Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Darum fordert er eine umfassende Diskussion über Aromen – auch bei E-Zigaretten. Dass selbst Zwölfjährige heute zu stark nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten greifen, habe auch etwas damit zu tun, dass diese mit Kaugummi-, Mint- oder Waldbeerengeschmack locken. Außerdem sind die Vapes oft knallbunt, günstig und sogar so klein, dass sie gut in die Federmappe passen. Auch da müssen wir strengere Grenzen setzen.“

Quelle: bundesdrogenbeauftragter.de