AJS-Juristin Britta Schülke: „Mobbing nicht länger verharmlosen.“
„Verschickt ein 12-Jähriger Nacktbilder einer Klassenkameradin, drohen „Geldstrafen oder Auflagen wie die Verrichtung von Sozialstunden.“
Bei einem Schmerzensgeld durch verschickte Bilder gehe es mitunter um Summen von mehreren Tausend Euro“, sagte AJS-Referentin Britta Schülke der Westdeutschen Zeitung.