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Gewalt / Jugendschutzrecht / Medien/ 08.11.2019

AJS-Juristin Britta Schülke: „Mobbing nicht länger verharmlosen.“

„Verschickt ein 12-Jähriger Nacktbilder einer Klassenkameradin, drohen „Geldstrafen oder Auflagen wie die Verrichtung von Sozialstunden.“

Bei einem Schmerzensgeld durch verschickte Bilder gehe es mitunter um Summen von mehreren Tausend Euro“, sagte AJS-Referentin Britta Schülke der Westdeutschen Zeitung.