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Gewalt / Jugendschutzrecht/ 12.07.2016

Aktuelles Urteil zum Thema “Gewalt an Schulen”

Eine 15-jährige Schülerin aus Leipzig wurde wegen versuchten Mordes zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatte während des Unterrichts auf ihre Mitschülerin eingestochen.

Dieses Urteil zeigt, dass die Strafmündigkeit ab 14 Jahren für alles Straftaten gilt, also auch für Kapitaldelikte. Das Jugendstrafrecht findet in dem Fall Anwendung.

Vollständiger Artikel auf Spiegel Online vom 7.7. HIER.