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AJS-News / Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 04.05.2016

Jugendschutzrecht: Merkblatt E-Zigaretten und E-Shishas

Seit dem 1.4.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie für „herkömmliche“ Tabakerzeugnisse.

Merkblatt_E Shishas_coverDas bedeutet, dass diese Artikel grundsätzlich nicht mehr Kindern und Jugendlichen angeboten oder an diese abgegeben werden dürfen bzw. der Konsum in der Öffentlichkeit untersagt ist. Diese Neuregelung gilt für E-Zigaretten bzw. E-Shishas auch dann, wenn diese keinen Nikotin enthalten.

Das AJS-Merkblatt E-Zigaretten und E-Shishas klärt die wichtigsten Fragen zum neuen §10 JuSchG.