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AJS-News / Aktuelles / Gewalt / Persönlichkeitsentwicklung/ 28.05.2026

Neuer Wehrdienst: Informationen und Materialien

Symbolbild: Pixapay ArmyAmber

1956 wurde die Wehrpflicht in Westdeutschland eingeführt, sechs Jahre später in der DDR. Seit 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt, nicht abgeschafft.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland die neuen Regelungen zum „neuen Wehrdienst“ – ein Thema, das aktuell viele junge Menschen bewegt. Anders als die allgemeine Wehrpflicht, die bis 2011 bestand, basiert der neue Dienst auf der freiwilligen Bereitschaft der Jugendlichen: Wer nicht zur Bundeswehr möchte, muss nicht. Allerdings sind junge Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 verpflichtet, an der Wehrerfassung teilzunehmen. Diese umfasst das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch die Bundeswehr.

Doch die Sorge bleibt: Was, wenn sich nicht genug Freiwillige finden? Die Befürchtung, dass aus der Freiwilligkeit wieder eine Pflicht werden könnte, treibt viele um. So gingen am 8. Mai 2026, dem Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs, in mehreren Städten Jugendliche auf die Straße, um gegen eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht zu protestieren. Initiiert wurden die Demonstrationen von Schülervertretungen und Jugendinitiativen (Quelle: tagesschau.de).

Für Menschen, die älter als 30 Jahre sind, ist die „alte Wehrpflicht“ noch präsent: Sie sind mit dem Bewusstsein aufgewachsen, dass sie eines Tages gemustert werden. Manche wurden eingezogen, andere ausgemustert oder haben den Dienst verweigert. Was für frühere Generationen selbstverständlich war, wirkt auf viele Jugendliche heute verunsichernd oder sogar beängstigend.

Im Folgenden finden sich Informationen, Hinweise und Materialien zum Thema – darunter Erklärvideos und Videobeiträge, die die aktuelle Debatte aufgreifen.

Rechtliches

 

Allgemeine Informationen

 

Bundeswehr

 

Dokumente

 

Regelungen: Doppelte Staatsangehörigkeit und Menschen ohne deutschen Pass

 

Befreiung von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst

„Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entbindet wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahrgang 2008 nicht davon, den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken oder sich der Musterung unterziehen zu müssen. Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, bleibt dennoch mit der Einführung des Neuen Wehrdienstes unverändert bestehen.“ (Quelle: Bundeswehr)

 

 

Widerspruch Datenübermittlung an die Bundeswehr

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich. Zuvor eingelegte Widersprüche haben mit diesem Tag ihre Gültigkeit verloren. Bisher bestand die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenweitergabe zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach den § 36 Abs.2 des Bundesmeldegesetzes.

 

Genehmigung für Auslandsaufenthalte (Männer zwischen 17 und 45)

 

Umgang mit Ängsten und Sorgen von Kindern und Jugendlichen (Thema Krieg)

 

Erklärvideos Wehrpflicht für Kinder und Jugendliche

 

Debatten um die Wehrpflicht

 

Ersatzdienst / neuer Zivildienst

Sollte die Wehrpflicht wiedereingeführt werden, wäre aufgrund des in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung auch die Wiedereinführung eines Ersatzdienstes – etwa in Form eines neuen Zivildienstes – unverzichtbar.

Tagesschau: Wehrdienst-Debatte – Brauchen wir einen neuen Zivildienst?