Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 20.05.2026

Neuer Gesetzentwurf zu Gewalthilfe und Kinderschutz in NRW

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes gestartet. Mit dem Gesetzentwurf vom 27. April soll das bundesweite Gewalthilfegesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Dieses sieht ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vor, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.

Das neue Landesgesetz soll regeln, wie in NRW ein bedarfsgerechtes Hilfesystem organisiert und finanziert wird. Dazu gehören unter anderem Regeln zur Anerkennung von Trägern, zur Finanzierung von Angeboten sowie zur regelmäßigen Ermittlung des Unterstützungsbedarfs und zur Dokumentation.

Außerdem ist geplant, das Landeskinderschutzgesetz zu ändern. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sollen künftig ausdrücklich Teil der lokalen Kinderschutznetzwerke sein. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Gewalthilfe und Jugendhilfe gestärkt werden. Fachkräfte aus der Gewalthilfe erhalten damit besseren Zugang zu gemeinsamen Fortbildungen zum Kinderschutz.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Entwurf Ausführungsgesetz Gewalthilfegesetz