Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 26.03.2026

Lachgasverbot verabschiedet

Am 13.11.2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Durch die Regelungen sollen insbesondere Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Dazu wurde die Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten, genauso wie der Erwerb und der Besitz durch Minder jährige. Der Gesetzgeber begegnet damit dem Trend bei Minderjährigen, Lachgas als „Party droge“ einzusetzen. Weiterhin erlaubt bleibt Fertigsprühsahne. Das Verbot umfasst aber sogenannte K.O.-Tropfen. Das Gesetz wurde am 12.01.2026 im Bundesgesetzblatt verkün det und tritt am 12.04.2026 in Kraft.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium