Mehr Jugendmedienschutz durch neuen JMStV
Die Bundesländer haben im November den 6. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄndStV) verabschiedet. Damit wird der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag angepasst, um den Schutz junger Menschen im digitalen Raum zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem geräteweite Jugendschutzeinstellungen auf Betriebssystemebene sowie effektivere Maßnahmen gegen rechtswidrige Online-Angebote. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft, die Regelungen zur Betriebssystemebene folgen am 1. Dezember 2027.
Die Kommission für Jugendmedienschutz bietet ein FAQ zum 6. Medienänderungsstaatsvertrag auf ihrer Website an. DieKommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
