Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Medien/ 25.03.2020

Qualifikation zur medienpädagogischen Fachkraft für Kinderarbeitsschutz

Allein in Nordrhein-Westfalen stehen jedes Jahr Tausende von Kindern und Jugendlichen bei Theater-, Film- , Fernseh- oder anderen Medienproduktionen im Rampenlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach kann die zuständige Bezirksregierung als Arbeitsschutzbehörde die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen im Medien- und Kulturbereich unter bestimmten Voraussetzungen bewilligen.

Insbesondere bei Medien- und Kulturproduktionen mit körperlichen oder psychischen Belastungen oder einer Beschäftigungsdauer von mehr als 30 Tagen im Jahr kann eine besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes gegeben sein. In solchen Fällen ordnet die zuständige Bezirksregierung an, dass weisungsunabhängige medienpädagogischen Fachkräfte für Kinderarbeitsschutz hinzuzuziehen sind. Sie tragen dazu bei, den Kinderarbeitsschutz umzusetzen.

Die Bildungsakademie BiS (in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW) bietet ab Mai eine umfassende Ausbildung zur medienpädagogischen Fachkraft für Kinderarbeitsschutz.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Flyer.