Kinder- und Jugendschutz für NRW

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AJS-News/ 01.10.2021

24. Landeskonferenz erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Wie können wir Kinder und Jugendliche beteiligen?

Diese Frage stellen wir in den Mittelpunkt der diesjährigen Landeskonferenz erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Der Auftrag ist deutlich: Personen unter 18 haben laut UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12) das Recht auf Gehör und Berücksichtigung ihrer Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Und auch laut Sozialgesetzbuch sind Beteiligungsstrukturen für das Wohl von Kindern in Einrichtungen von entscheidender Bedeutung (gemäß § 45 Absatz 2 Satz 1, 2 Nr. 3 SGB VIII).

Aber wie kann Beteiligung im Alltag der Jugendhilfe praktisch gelebt werden? 

Die Landeskonferenz findet statt in Kooperation mit Evangelischer Landesstelle Kinder- und Jugendschutz NRW, Katholischer LAG Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. und LWL-Landesjugendamt.

Angesichts der weiterhin unsicheren Situation haben wir uns auch für 2021 entschieden, die Landeskonferenz online stattfinden zu lassen. Auf die Versorgung der Teilnehmenden mit Nikoläusen und Materialien wollen wir trotzdem nicht verzichten. Wer sich bis zum 21.11. anmeldet, bekommt über die angegebene Adresse ein entsprechendes Päckchen zugeschickt.

Hier geht’s zur Anmeldung.