Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter

Update Jugendschutzrecht 2025

 

Liebe Fachkräfte,

 

2025 – ein Jahr für den Jugendschutz? Jedes Jahr im November informieren wir beim rechtlichen Jahresrückblick über Neuerungen im Jugendschutz-, Jugendmedienschutz- und Jugendhilferecht.

Die Themen Lachgas, Cannabis und Alkohol blieben uns auch in diesem Jahr erhalten. Am 2. Juli 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erlassen – Stichwort: Lachgas. Ein Antrag des Freistaats Bayern im Bundesrat (Drs. 325/25) spricht sich dafür aus, für das „begleitete Trinken“ die Altersgrenzen nach § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr herabzusetzen. Zum 1. Oktober 2025 soll die Wirkung des Cannabiskonsumverbots auf den Kinder- und Jugendschutz evaluiert werden.

Auch rund um das Thema Kinder- und Jugendhilfe hat sich in diesem Jahr einiges getan. Das Gewalthilfegesetz vom 24. Februar 2025 ist ebenso wie das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom 3. April 2025 zum Teil bereits in Kraft getreten. Auf Landesebene sind die nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII und das Landeskinderschutzgesetz NRW zu Mitte des Jahres geändert worden. NRW erhält eine:n Landeskinderschutzbeauftragte:n.

Zum 1. Dezember 2025 ist zudem das Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge in (6. MÄStV) geplant. Dieser soll insbesondere den technischen Jugendmedienschutz modernisieren. So werden beispielsweise Betriebssysteme erstmals in den Blick genommen.

Wir laden Sie und Euch herzlich ein, mit uns gemeinsam einen kurzen Blick auf die wichtigsten Neuerungen all dieser Regelungen zu werfen.

Wir freuen uns auf Ihre und Eure Teilnahme!

 

Ihr AJS Team

 

Ausschreibung als PDF

 

Inhalte

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Konsumcannabisgesetz
Jugendschutzgesetz
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern & Jugendlichen | Gewalthilfegesetz
Landesrecht (z.B. Landeskinderschutzgesetz)
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (inkl. 6. MÄStV)

 

Zielgruppe

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

 

Referentinnen

Britta Schülke, Geschäftsführung & Fachreferentin Recht
Sarah Bergholz, Fachreferentin Recht
Jelena Wachowski, Fachreferentin Recht

 

Veranstaltungsort

Das Online-Seminar wird über Zoom angeboten. Benötigt wird ein Gerät mit Internetzugang und Tonausgabe.

 

Termin

4. November 2025
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Anmeldung

Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- Euro.
Der Anmeldeschluss fällt auf den 25. Oktober 2025.
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

 

 

Organisatorische Hinweise
  • Die kostenfreie Stornierungsfrist endet 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
  • Die Zugangsdaten erhalten Sie 4 Werktage vor dem Termin per Mail zugeschickt
  • Rechnungen werden ca. 1 Woche vorher per Mail verschickt.
  • Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.

 

Ansprechpartnerinnen bei Fragen

Inhaltliche Fragen: Jelena Wachowski,
Tel. 0221.921392-22, jelena.wachowski@ajs.nrw

Organisatorische Fragen: Inass Bada,
Tel.: 0221 – 921392-30, inass.bada@psg.nrw