Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Im Angesicht der Krise: Brauchen wir ein Recht auf Glück?

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Klimakrise, Energiekrise, Coronakrise. Minderjährige haben unter den Herausforderungen der vergangenen Jahre besonders gelitten. In Reaktion hierauf sind viele Initiativen auf den Weg gebracht worden, um Kinder und Jugendliche gezielt zu unterstützen. Wie können wir von rechtlicher Seite Kindern und Jugendlichen zu mehr Lebensqualität verhelfen? Der Staat Bhutan kennt ein Recht auf Glück. Die amerikanische Verfassung formuliert die „pursuit of happiness“ als Staatsziel. Die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung in Deutschland liegt da zunächst auf der Hand.

Bei näherer Betrachtung bleibt auch Raum für Bedenken. Steht doch hinter dem großen Wort Glück eine Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven, Wertvorstellungen und Wahrnehmungsmuster. Kann ein Recht auf Glück wichtige Ansätze für eine Verbesserung des subjektiven Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen liefern? Inwiefern ist das Glück überhaupt einer rechtlichen Regelung zugänglich? Und hat jeder Einzelne nicht auch das Recht, unglücklich sein zu dürfen?

Um erste Impulse für eine Diskussion über diese Fragen zu bieten, laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an einem Onlineseminar am 20. September 2023 ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Einladung als PDF

 

Termin

20. September 2023, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

 

Anmeldung

Die Anmeldung ist bis 4. September 2023 über das Online-Anmeldeformular möglich.

 

Zielgruppe der Fortbildung

Interessierte Fachkräfte

 

Referent*innen

Dinah Huerkamp (AJS NRW)
Jelena Wachowski (AJS NRW)
Klaus Beutler

 

Kostenbeitrag

Die Veranstaltung kostet 20,- €.

 

Technische Voraussetzungen

Das Online-Seminar wird über ZOOM angeboten.

 

Teilnehmendenzahl

20 Personen

 

Fragen

Inhaltliche Fragen:

Dinah Huerkamp, Tel: 0221 / 92 13 92 – 23

Jelena Wachowski, Tel: 0221 / 92 13 92-22

Organisatorische Fragen:

Halina Pasitschnyk, Tel.: 0221 – 921392-26