Cannabisgesetz – zwischen Anspruch und Realität
Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 stellen sich viele praktische Fragen – insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz. Der Konsum von Cannabis ist für Jugendliche weiterhin verboten.
Zuletzt sind deutlich weniger junge Menschen aufgrund ihres Cannabiskonsums in Beratungsstellen aufgetaucht. Das hat verschiedene Gründe, die wir auf der Online-Tagung beleuchten wollen.
Die Tagung wirft einen praxisnahen Blick auf 1,5 Jahre KCanG und lässt Stimmen aus Ordnungsämtern, Jugendämtern, der Suchtprävention sowie der Polizei zu Wort kommen.
Die Online-Tagung ist eine Kooperationsveranstaltung der AJS NRW mit der Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW / ginko Stiftung für Prävention.
Wir freuen uns über ihre Teilnahme!
Zielgruppen
- Fachkräfte der Jugendhilfe, vor allem aus den Bereichen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendarbeit
- Schulsozialarbeiter*innen, Lehrer*innen und andere Fachkräfte, die an Schulen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
- Multiplikator*innen aus dem Bereich Jugendhilfe & Jugendamt
- Fachkräfte in Beratungsstellen
- Präventionsfachkräfte
Programm
9:30
Begrüßung und inhaltlicher Einstieg
9:45
1,5 Jahre KCanG – Blick auf den Jugendschutz
Sarah Bergholz, AJS
Armin Koeppe, Landesfachstelle Prävention NRW
Erste Stimmen aus der Praxis
10:30
Pause
10:45
„Cannabis als Einstiegsdroge“ – in wissenschaftlichen Studien widerlegt?
Prof. Dr. Ulrich Frischknecht, Professur für Sucht und Persönlichkeitspsychologie (katho NRW)
Aktuelle Angebote im Blick – Methodenvielfalt in der Suchtprävention
Ruth Ndouop-Kalajian, Landesfachstelle Prävention NRW
11:45
Pause
12:00
Die Aufgaben des Jugendamtes nach § 7 KCanG / Preview: eine Arbeitshilfe der BAG-Landesjugendämter
Nadja Gaßmann, LWL-Landesjugendamt und Anne Brülls, LVR-Landesjugendamt
Entwicklungen rund um Anbauvereinigungen und das Nichtraucherschutzgesetz
Der Stand der Evaluation des KCanG – mehr Kinder- und Jugendschutz in Sicht
Maja Wegner, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ )
Diskussion: Prävention und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsämtern, Jugendamt und Suchtprävention?
13:00
Schluss
Termin
28. Januar 2025 / Beginn: 9.00 Uhr, Ende: 13.00 Uhr
Kostenbeitrag / Anmeldeschluss
35,- €
Anmeldeschluss ist der 29.08.2025. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Das Online-Seminar wird über ZOOM angeboten. Wir nutzen Zoom über den deutschen Anbieter connect4video.com, der eigene Server betreibt.
Für die Teilnehmenden ist folgende Technik nötig:
- PC/Laptop/Tablet/Smartphone mit Internetzugang und Tonausgabe
- aktuelle Browser-Version bzw. die Installation von ZOOM in einer aktuellen Version
Vor dem Online-Seminar wird ein Zugangslink per Mail an die Teilnehmenden gesendet.
Ansprechpartner*innen bei Fragen:
Inhalt: Matthias Felling, Tel. 0221.92 13 92 – 16
Organisation: Halina Pasitschnyk, Tel. 0221.92 13 92 – 26
Veranstaltungsdetails
- 02.09.2025
- 09:30 - 13:00
- Online-Tagung (3,5 Stunden)
- Kosten: 35,- €
- AGB für Veranstaltungen der AJS
Weitere Fortbildungen
- 08.07.2025 / Hamm
- Basistag: Kann ich mitmachen? Inklusion im Kinder- und Jugendschutz
- 02.09.2025 /
- Cannabisgesetz – zwischen Anspruch und Realität