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Aktuelles/ 01.04.2025

Nordrhein-Westfalen tritt für härtere Strafen bei Verbrechen mit K.O.-Tropfen ein

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 11. März 2025 beschlossen, einen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat einzubringen, der eine Gesetzesänderung für die heimliche Verabreichung von sogenannten K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten anstoßen will. Den Gesetzentwurf hat der Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach am Dienstag, 18. März 2025 gemeinsam mit der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Havliza vorgestellt. Im Kern sieht der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass die Mindeststrafe für einen Raub oder eine Vergewaltigung im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre angehoben wird, wenn die Tat unter Verwendung von K.O.-Tropfen oder anderen gesundheitsschädigenden Stoffen begangen wird.

K.O.-Tropfen sind weitgehend geschmacksneutral, in Mischgetränken bemerkt man sie kaum. Das Opfer wird benommen und gerät in einen Zustand der Willenlosigkeit, in dem es leicht manipulierbar ist. Täter nutzen diesen Moment, um mit den Betroffenen in Kontakt zu kommen, ihre Hilfe anzubieten oder um mit ihnen an einen anderen Ort zu gehen. Dort kann es dann zu Sexual- oder Raubdelikten kommen. Die Opfer werden durch K.O.-Tropfen in einen Zustand völliger Hilflosigkeit versetzt und wissen nachher nicht einmal, was mit ihnen passiert ist. Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Havliza: „Menschen, die einem Sexualdelikt oder einem Raub zum Opfer fallen, fühlen sich gedemütigt und ängstlich. Wissen sie aber zudem nicht einmal, was genau ihnen passiert ist, weil sie durch bewusstseinstrübende Substanzen außer Gefecht gesetzt wurden, sind sie noch einmal mehr zutiefst verunsichert. Dies führt nicht selten zu besonders belastenden Traumatisierungen, die Opfer ihr Leben lang begleiten. Schon deshalb ist es mehr als angebracht, diese perfide Vorgehensweise auch mit hohen Strafen zu belegen.“

Quelle: www.land.nrw