Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Gewalt / Jugendschutzrecht / Medien/ 10.10.2018

Neue EU-weite Regeln für den Jugendschutz im Internet

“Online-Plattformen müssen (…) geeignete Mechanismen zur Verfügung stellen, damit Nutzer ohne großen Aufwand gefährliche oder anstößige Videos melden können, und schneller auf diese reagieren. Gefährliche Inhalte sollen gekennzeichnet, Alterskontrollen eingeführt und Eltern dabei unterstützt werden, selbst zu steuern, was ihre Kinder sehen können und was nicht. Außerdem sind die Plattformen dazu angehalten, dafür sorgen, dass Jugendliche und Kinder besser vor schädlicher Werbung geschützt werden. Product Placement oder Teleshopping-Sendungen sollen in Kinderprogrammen, also auch im Internet, grundsätzlich verboten werden.” >> weiter

Quelle: faz.net vom 2.10.2018