Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 26.08.2024

Neue Förderungsmöglichkeit Ganztagsbetreuung

In allen 16 Bundesländern können ab sofort Förderanträge zum Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder beantragt werden. Bis Ende 2027 stellt der Bund fast drei Milliarden Euro für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bereit. Die Finanzhilfen werden für zusätzliche Investitionsmaßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken -, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Millionen Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“

 Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend