Kinder und Jugendliche in der Grundsicherung – neuer Höchststand
Der prozentuale Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II auf jetzt 34,3 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,9 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2022 waren von 5.668.669 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.946.095 Kinder und Jugendliche.
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Mehr als ein Drittel der Empfänger von Grundsicherung sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind sie mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.“
Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk unter anderem deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche.
Quelle: www.dkhw.de