Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht / Medien/ 25.06.2015

Wie ist der Jugendschutz im Fernsehen geregelt?

Für Kinder bzw. Jugendliche sollen nicht geeignete Programme nicht zugänglich sein. Das Ziel soll erreicht werden, indem der Anbieter entweder durch technische oder sonstige Mittel oder durch die Wahl der Sendezeit gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche keine Sendungen sehen, die nicht für ihre Altersstufe geeignet sind. Für die Sendungen gilt:

  • Filme, die keine Jugendfreigabe erhalten haben, dürfen erst zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden.
  • Filme mit einer Freigabe ab 16 Jahren dürfen erst zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gesendet werden.
  • Bei Filmen mit einer Freigabe ab 12 Jahren muss bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung getragen werden.