Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht/ 25.06.2015

Wer kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen?

Für die Überwachung in Nordrhein-Westfalen sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden (Stadt- und Kreisverwaltungen bzw. deren kommunale Ordnungsämter) und die Polizeibehörden verantwortlich. Außerdem informiert und berät das örtliche Jugendamt über die Ziele und Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
Für die Bestimmungen zum privaten Fernsehen und zum Internet ist die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Düsseldorf zuständig. Sie wird unterstützt von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt und von jugend-schutz.net in Mainz, einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesländer. Für den Jugendschutz beim öffentlich-rechtlichen WDR ist der dortige Jugendschutzbeauftragte bzw. die WDR-Rundfunkkommission zuständig.