Was ist ein Inhalt?
Der Inhaltsbegriff, den das Strafgesetzbuch an vielen Stellen verwendet, ist in § 11 Abs. 3 StGB definiert:
Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.
Hierdurch sollen insbesondere auch moderne Kommunikationsformen von Gmail bis Whatsapp unabhängig von einer Speicherung strafrechtlich erfasst werden können und so Strafbarkeitslücken vermieden werden. Der zuvor verwendete Schriftenbegriff geriet in diesen Konstellationen regelmäßig an seine Grenzen, da er primär das verkörperte Trägermedium wie die VHS-Kassette erfassen sollte.