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FAQ-Jugendschutzrecht / Medien/ 25.06.2015

Was ist Cybergrooming und ist es strafbar?

Cybergrooming beschreibt aus rechtlicher Sicht ein Internet-Phänomen, bei dem sich eine Person über 14 Jahren einer Person unter 14 Jahren im digitalen Raum nähert, um sexuelle Handlungen vorzubereiten oder um Kinderpornografie herzustellen, diese abzurufen, sich den Besitz daran zu verschaffen oder diese zu besitzen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Cybergroomings hat der Gesetzgeber hierfür einen eigenständigen Straftatbestand, § 176b StGB, geschaffen.

§ 176b Abs. 3 StGB enthält inzwischen eine „Scheinkindvariante“, d.h. der Täter kann sich unter Umständen auch dann strafbar machen, wenn er nicht auf ein Kind einwirkt, sondern auf eine Ermittlungsperson oder die Eltern, die beispielsweise das Smartphone ihres Kindes kontrollieren.