Warum ist § 184b StGB aktuell so problematisch?
§ 184b StGB wurde im Rahmen der Reform des Sexualstrafrechts zu einem Verbrechen hochgestuft, also mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr belegt. Ist ein Delikt ein Verbrechen, kann das Verfahren nicht mehr nach §§ 153, 153a StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Da der Tatbestand des § 184 b StGB zum Schutz der Kinder sehr weitgefasst ist, geraten immer mehr Personen in Konflikt mit dem Gesetz und werden aufgrund des Wegfalls der Einstellungsmöglichkeit nach §§ 153, 153 a StPO verurteilt, die der Gesetzgeber ursprünglich eigentlich nicht verurteilt sehen wollte. § 184b StGB soll daher nun geändert werden. Aktuell ist die Vorschrift auch im Wege der Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden. Die vorlegenden Richter halten diese für unverhältnismäßig und rügen einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot.