Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht/ 25.06.2015

An wen kann ich mich wenden?

Mit Fragen zum Jugendschutzrecht können Sie sich auch an Ihr örtliches Jugendamt wenden. Fragen Sie nach der bzw. dem für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin oder wenden Sie sich an die AJS.