Handynutzung an Schulen: individuelle Regulierung oder gesetzliche Vorgaben
Bisher gibt es keine bundes- oder landesweite gesetzliche Regelung für die Handynutzung an Schule. Es gilt das Hausrecht. So gibt an einigen Schule auch schon länger ein grundsätzliches Handyverbot, zum Beispiel an der Hans-Prinzhorn Realschule in Hemer (NRW). In Hemer klappt das fast reibungslos. Eine Erfolgsgeschichte. Die Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 haben keine Probleme mit dem Verbot. Es betrifft alle, und alle halten sich dran. Fast alle, meint der Schulleiter: „Vielleicht 10 bis 15 Schüler – von 500(!) – meinen, das Handyverbot mal in einer Ecke des Pausenhofes oder etwa auf der Toilette umgehen zu müssen. Damit kommen wir klar.“
Für eine gesetzliche Regelung kam zuletzt ein Vorstoß aus Baden-Württemberg. Zur Meldung. Bisher hatten sich alle 16 Kultusminister*innen bislang vor klaren Gesetzen gedrückt. Allen voran NRW: Nun sollen die Schulen sich bis zum Herbst 2025 eigene altersgerechte Regeln für die private Handynutzung geben und diese verbindlich in die Schulordnung aufnehmen. Viele Schulen hätten sich bereits Regeln gegeben. Darauf könne man gut aufbauen. Das Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von Handys während des gesamten Schultags nicht zu erlauben. Eine weitere Empfehlung, kein Schulgesetz. Man werde nun „genau beobachten, wie die neuen Vorgaben (Handlungs-Leitlinien für die Schulen) umgesetzt werden“.
Quelle: zdf